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26.04.2022
BASIKNET

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Ausgabe 4/2022

Psychische Belastungen haben in den vergangenen Jahren nicht nur zugenommen – sie sind auch in der Arbeitswelt sicht- und spürbarer geworden.

Laut §5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, für alle Tätigkeitsbereiche eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu erstellen.

Hierbei geht es um die Erfassung der psychischen und sozialen Einflussfaktoren am Arbeitsplatz.

Wir informieren Sie insbesondere über:
  • Wie erstelle ich die Gefährdungsbeurteilung?
  • Was mache ich mit den Ergebnissen?

  GBU Psyche

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