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Arbeitssicherheit für Maler und Lackierer

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Arbeitssicherheit für Maler und Lackierer

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Ihre Verpflichtung zum Arbeitsschutz

Die Basis Ihrer Verpflichtung zum Arbeitsschutz bilden die staatlichen Rechtsvorschriften und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften untersetzen die Rechtsvorschriften mit Informationen und Handlungsanleitungen, die die Umsetzung im Unternehmen erleichtern sollen.

Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter müssen entsprechende Vorschriften kennen.

Regelwerk Arbeitsschutz

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige Gesetze, Verordnungen, Regeln und Handlungshilfen. Eine vollständige Liste für Ihren Handwerksbereich finden Sie in Ihrem internen Mitgliederbereich (Login).

Staatliche Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz setzen entsprechende Europäische Richtlinien in nationales Recht um.

» Weitere Informationen auf der Homepage der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Für die Bundesrepublik Deutschland ist das sogenannte duale System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes typisch. Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gestaltet. Arbeitsschutzbehörden und DGUV stimmen sich in der GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ab und entwickeln gemeinsam mit weiteren Arbeitsschutzakteuren, wie z.B. Krankenkassen, Programme und Leitlinien:

» mehr unter GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

In den nächsten Jahren werden im Bereich Arbeitswelt Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Krankheiten und Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt gestellt. Entsprechende Forderungen enthält das im Juli 2015 verabschiedete Präventionsgesetz:

» mehr unter „Das Präventionsgesetz im Überblick“

Staatlicher Arbeitsschutz

Die Gesetzgebung im Bereich Arbeitsschutz sowie die Überwachung durch staatliche Aufsichtsbehörden sind Aufgaben des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes).

» Liste der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden der Bundesländer

Die Umsetzung der Gesetze erfolgt durch Verordnungen, die für Betriebsbereiche und Baustellen gelten, wie z.B.:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Nationale staatliche Regeln und Richtlinien konkretisieren und erläutern einzelne Aspekte der Gesetze und Verordnungen, wie z.B. Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die die Forderungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Detail umsetzen. Sie haben keinen Gesetzescharakter, stellen aber den Stand der Technik dar und zeigen Wege zur Einhaltung der Gesetze und Verordnungen auf.

TRGS 555 Betriebsanweisungen und Informationen für Beschäftigte
AMR Fristen Arbeitsmedizinische Vorsorge
ASR A4.3 Erste Hilfe
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene.

Um ihrem Präventionsauftrag nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger sogenannte DGUV Vorschriften, die wiederum durch DGUV Regeln, Informationen und Grundsätze übergreifend oder branchenspezifisch untersetzt werden können.

» mehr zu gesetzlichen Grundlagen der DGUV
» mehr zu DGUV Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze)


DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BG BAU)
DGUV Vorschrift 2 der BG BAU Anhänge 1-5
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel